Verhaltens­therapie

Die wissenschaftlich fundierte kognitive Verhaltenstherapie beschäftigt sich u.a. mit dem Erkennen und Wahrnehmen von emotionalen und kognitiven Denkprozessen und hat zum Ziel, problematische Verhaltensmuster zu erkennen, um diese zu verändern und problematische Situationen zufriedenstellender bewältigen zu können.

Das Behandlungs­spektrum meiner psychotherapeutischen Leistungen umfasst alle Arten von psychischen Erkrankungen.

Mögliche Gründe für eine kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Behandlung könnten sein:

  • alle Arten von Ängsten, z.B. Soziale Ängste, Panik, Phobien, übermäßiges Sorgen/Grübeln, Trennungs- oder Leistungsängste, Krankheitsängste
  • Anpassungsstörungen, z.B. Schwierigkeiten im Umgang mit belastenden Situationen wie Trauer, Tod, Trennung
  • AD(H)S, d.h. Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme mit oder ohne Hyperaktivität
  • Depressionen, z.B. depressive Gefühle, anhaltendes Gefühl von Traurigkeit, Rückzügigkeit, Stimmungsschwankungen, Selbstwertprobleme
  • Essstörung, z.B. starkes Über- oder Untergewicht
  • Posttraumatische Belastungsstörungen, d.h. anhaltende Belastungsreaktionen nach einer Traumatisierung
  • Psychosomatische Beschwerden, z.B. Kopf- oder Bauchschmerzen ohne körperliche Ursache
  • Schwierigkeiten im Sozialverhalten, z.B. oppositionelles oder aggressives Verhalten
  • Zwangsgedanken/Zwangshandlungen, d.h. quälende, immer wiederkehrende Gedanken oder Handlungen
Bildmarke Psychotherapie Janine Seifert

Kosten

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten einer Kinder- und Jugendlichenpsycho­therapie von den privaten Kranken­versicherungen erstattet. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang eine Übernahme der Kosten möglich ist – dies kann je nach gewähltem Tarif variieren. Die Therapiekosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer kinder- und jugendlichenpsycho­therapeutischen Behandlung selbst zu tragen. In diesem Fall werden die Kosten privat übernommen und die entsprechende Krankenversicherung erhält keinerlei Informationen zur Behandlung. Die Kosten richten sich hierbei ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Kostenerstattung
Für gesetzlich versicherte Patient:innen kann die Abrechnung in meiner Praxis möglicherweise im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens erfolgen. Sollten Sie bei Ihrer Suche nach einem kassenzugelassenen Psycho­therapeuten trotz zahlreicher Versuche erfolglos bleiben, können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Bitte informieren Sie sich bezüglich der Bedingungen sowie den dazu benötigten Unterlagen vorab bei Ihrer Krankenkasse. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung.